Weshalb eine Branchenlösung?
Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und in der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) ist festgehalten, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit in seinem Betrieb verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang verlangt der Gesetzgeber, dass der Arbeitgeber Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beiziehen muss, wenn dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer notwendig ist. Anstelle eines individuellen Beizugs der Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) besteht die Möglichkeit eines kollektiven Beizugs im Rahmen einer Branchenlösung. Die Branchenlösungen werden durch die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS genehmigt
Die KSGGV erarbeitete im Jahr 2000 ihr erstes Handbuch mit Anhängen und Formularen aus, welches ihre Mitglieder in ihrer Arbeit im Bereich der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz unterstützt. Im Februar 2025 wurde die geltende Branchenlösung "Getreide" (Nr. 29) erfolgreich rezertifiziert.